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Abmahnung für fremdes Foto auf Facebook-Pinnwand

Rechtsanwalt Arno Lampmann hat von einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung auf einer Facebook-Pinnwand berichtet. Bekannt sein sollte, dass es nicht erlaubt ist auf Facebook fremde Fotos hochzuladen. Neu ist die Abmahnung in der Hinsicht, dass nicht Lampmanns Mandant selbst, sondern ein anderer Nutzer das Foto auf der Facebook-Pinnwand publiziert hat.

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Im Schreiben, welches dem Kölner Anwalt vorliegt, soll sein Mandant das Foto unverzüglich entfernen, kostenpflichtige Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und über Dauer der Foto-Nutzung informieren. Anhand der Nutzungsdauer soll dann eine Schadenersatzzahlung beziffert und fällig werden.

Facebook Timeline

Facebook-Profil - Abmahnungen für fremde Fotos möglich

Lampmann vermutet, der Abmahner habe sich in der ARD-Ratgeber inspiriert – wer es verpasst hat, kann hier nachlesen. In der Sendung vom 31.03.2012 heißt es, dass Facebook-Nutzer nicht nur für eigene hochgeladene Fotos haften, sondern auch „unter Umständen auf von Dritten auf der Pinnwand veröffentlichte Inhalte geradestehen müssen“, so Lampmann.

Facebook-Nutzer mit Internetseite gleichgestellt

Grundsätzlich verständlich wäre eine solche Abmahnung, wenn der Profilinhaber Fotos oder urhebergeschütztes Material auf seiner Pinnwand veröffentlicht hätte. Wer ohne Erlaubnis des Rechteinhabers fremde Fotos auf Facebook veröffentlicht, muss damit rechnen abgemahnt zu werden. In Lampmanns Fall hatte aber einer der Freunde seines Mandanten das Foto eingebaut. Lampmann argumentiert in seinem Posting sein Mandant könne gar nicht überprüfen, ob derjenige Rechteinhaber ist, der das Foto auf seiner Pinnwand postet.

Fakt ist, dass Facebook-Seiten und teilweise Profile ähnlich wie Webseiten sind. Auf ihnen sollte Texte, Fotos oder Videos entweder selbst erstellt und publiziert werden oder zumindest die (schriftliche) Genehmigung vom Urheber eingeholt werden.

Haftung erst ab Kenntnis?

Inwieweit ein privater Nutzer für Pinnwand-Posts Dritter verantwortlich ist, ist bislang in der Rechtsprechung noch nicht hinlänglich geprüft. So könnte nach Paragraph 10 des Telemediengesetzes ein Facebook-Nutzer für Inhalte von Dritten erst haften, wenn ihm die rechtswidrigen Inhalte bekannt sind. Ein Kommentar oder Like könnte hierfür bereits ausreichen.

Empfehlung der Redaktion: Facebook-Nutzer sollten genau schauen, was gepostet wird. Gegebenenfalls sind fremde Fotos aus der Timeline zu entfernen – unabhängig von Größe der Bilder. Des Weiteren sollten nur eigene Fotos verwendet werden oder welche bei denen der Urheber die Erlaubnis erteilt hat. Eine weitere Möglichkeit ist Bilder zu verwenden, die unter Creative-Commons-Lizenz (und für die private Nutzung freigegeben sind) stehen. Über Flickr.com findet man eine Reihe solcher Fotos.

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Über KonstantinM

Konstantin lebt in Lehrte und ist Gründer des Magazins Nerdzine. Er schreibt als Mac-, PC- und Android-Nutzer über aktuelle Technik-Trends. Seit 2007 ist Konstantin als Blogger im Web unterwegs. Neben Nerdzine betreibt er zahlreiche weitere Websites. Google+ | Twitter

Ein Kommentar

  1. Hi ,
    Bei mir was es so och habe ganz kurz geguckt was es für eine Seite ist da habe ich plötzlich mein bild gesehn ohne die Seite vorher gekannt zu haben , es hieß dann in der Info steht man kann es nicht löschen und ich sollte mir gedanken machen wer es war ! Man bekamm nur patzige antworten trotz ich mit der Polizei gedroht hatte!
    Was soll ich tuhen ? :-)
    LG

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