Google kann ich dazu gezwungen werden, personenbezogene Verweise auf Webseiten zu löschen. Es gibt kein Recht auf Löschung von Suchvorschlägen, so der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes. Es ist ein Etappensieg für Google.
Wenn es nach dem General Anwalt des Europäischen Gerichtshofs geht, Dann hat der Mensch kein Recht darauf ein Internet-Artikel über sich aus den Trefferlisten von Google löschen zu lassen. Es würde sonst zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit kommen, so der Generalanwalt Niilo Jääskinen. Im Streit um das „Recht auf Vergessenwerden“ erreicht Google damit einen wichtigen Etappensieg. Laut EU-Datenschutzrechtlinie sei Google nicht dafür verantwortlich, dass auf betroffenen Webseiten personenbezogene Daten verarbeitet werden. Google selbst kann nicht einmal zwischen personenbezogenen und anderen Daten unterscheiden. Daher kann eine nationale Datenschutzbehörde auch nicht die Suchmaschine dazu verpflichten solche Informationen aus dem Index zu entfernen.
[…] kann eine nationale Datenschutzbehörde einen InternetsuchmaschinenDiensteanbieter nicht zur Entfernung von Informationen aus seinem Index verpflichten, es
sei denn, der Diensteanbieter hat exclusion codes4 nicht beachtet oder ist einer
Aufforderung seitens des Websitebetreibers zur Aktualisierung des Cache nicht
nachgekommen. (via Pressemitteilung des EU-Gerichtshofs)
Spanier verlangt Löschung vor EU-Gericht
Zuvor wollte ein Spanier, dass bestimmte Links in denen er negativ erwähnt wird, nicht mehr von Google angezeigt werden. Er klagte vor dem europäischen Gerichtshof. Ziel war es sein Recht durchzusetzen von der Suchmaschine vergessen zu werden. Der Spanier war Eigentümer einer Immobilie, die wegen Schulden bei einer Sozialversicherung gepfändet wurde. Dies machte eine spanische Zeitung im Jahre 1998 publik. 2009 stellte die Zeitung das Archiv und damit auch die Bekanntmachungen rund um die Immobilie in Zusammmenhang mit dem Namen des Klägers online. Der Kläger will, dass die Bekanntmachung in Verbindung mit seinem Namen nicht mehr von Google gefunden wird.
Bereits in 2011 verlangten Spaniens Datenschützer, dass Suchergebnisse in diesem und in 180 anderen Fällen von Google gelöscht werden. Sie sehen die Privatsphäre verletzt. Google lehnte dies ab. Die Folge war ein Verfahren vor einem der höchsten spanischen Gerichte, welches gegen den Suchmaschinenanbieter entschied. Google legte daraufhin Berufung ein, so dass das Verfahren zum EU-Gericht ging. Wichtig ist der Schlussantrag von Jääskiken (siehe PDF). Richter des Europäischen Gerichtshofs folgen der Einschätzung des Generalstaatsanwalts in der Regel.