Paypal hat einer nicht zu kleinen Anzahl an Teilnehmern eines Gewinnspiels versehentlich zu einem Gewinn von 500 Euro gratuliert. Tatsächlich sei die E-Mail aber versehentlich rausgeschickt worden. Nun könnt es für Paypal teuer werden. Die E-Mailempfänger könnten den Gewinn einklagen.
Es ist ein Fehler, der einige Paypal-Nutzer traurig machen dürfte. Zumindest dürfte ihre Stimmung nach erster Freude schnell wieder verflogen sein. Das Online-Bezahldienst hat einigen Nutzern eine E-Mail zugeschickt in der ihnen zum Gewinn von 500 Euro gratuliert wird. Auf der Facebook-Seite von Paypal Deutschland gab es am Freitag aber folgendes zu lesen: „Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden“. Zu dem Zeitpunkt habe laut Paypal die Verlosung noch nicht stattgefunden. Zunächst will Paypal die Teilnehmer ermitteln, um dann die Gewinne zu verlosen. Die echten Gewinner sollen erst dann per E-Mail benachrichtigt werden.
Paypal muss zahlen?
Für Paypal könnte es richtig teuer werden. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke könnte es sich um eine Gewinnzusage handeln (Paragraph 661a BGB – Gewinnzusagen). Es handele sich nicht um eine Scherzmail. Paypal hat die Teilnehmer mit korrektem Namen in der E-Mail angesprochen, eine optisch ansprechende Nachricht geschrieben und ein Gewinnspiel gab es wirklich. Damit sei die Rechtslage eindeutig: Paypal muss zahlen, so Solmecke. Für Paypal gibt es einen Ausweg. Es bleibt nur die Anfechtung wegen Irrtums. Diese darf aber nicht nur mit einer Facebook-Status-Nachricht und muss unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Irrtum erfolgen.
Gewinnspiel „Willste? Kriegste!“
Tatsächlich geht es um das Gewinnspiel „Willste? Kriegste!“, welches im Zeitraum 27.05. bis 31.05.2013 stattgefunden hat. Teilgenommen haben alle Kunden/Mitglieder, die eine Transaktion getätigt haben. Sollten die E-Mailempfänger von Paypal am Wochenende keine Anfechtungsmail von Paypal erhalten, haben diese eine gute Chance den Gewinn vor Gericht einzuklagen, so der Rechtsanwalt.


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