Das soziale Netzwerk Facebook will in Zukunft auf Gesichtserkennung verzichten. Die bestehende biometrische Datenbank wird bis 15. Oktober gelöscht. Ein Erfolg für europäische Datenschützer. Facebook hatte die Funktion eingeführt, um auf Fotos Freunde zu erkennen und diese dem Nutzer zum Markieren vorzuschlagen.
Bereits deaktiviert sind die Markierungsvorschläge auf Facebook. Gesammelte Daten sollen noch bis 15. Oktober gelöscht werden – zumindest für Europa, wie ein Sprecher des Unternehmens am Freitag erklärte. Entschlossen die Gesichtserkennung zu deaktivieren hatte Facebook auf Anraten der irischen Datenschutzbehörde. Sie ist für den Datenschutz zuständig, da Facebook den Sitz in Irland hat.
Bei der automatischen Gesichtserkennung von Facebook analysiert eine Software hochgeladene Fotos. Anschließend werden dem Nutzer Namen der Freunde vorgeschlagen, um die Gesichter in den Bildern zu markieren. Laut Datenschützern, wie Johannes Caspaer aus Hamburg habe eine Datenbank mit Millionen Gesichtsabdrücken ein großes Missbrauchspotenzial. Nutzer müssten gefragt werden, ob bei ihnen die Funktion freigeschaltet werden soll. Bereits 2011 führte Facebook die Gesichtererkennung ein – ohne die User zu fragen.
Kein komplettes Verbot für Gesichtserkennung
Laut irischen Datenschützern soll Facebook nichts illegales mit der Funktion gemacht haben. Dennoch hatte die Datenschutzbehörde empfohlen die Nutzer vor Aktivierung der Funktion um Erlaubnis zu fragen. Facebook will nun den gesamten Gesichert-Datenbestand löschen, um die Funktion dann mit klaren Bedingungen neu einzuführen.
Die irische Datenschutzbehörde legte am Freitag einen Prüfbericht (PDF) über Facebook-Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor. Die im Dezember 2011 vorgeschlagenen Empfehlungen seien demnach gut umgesetzt worden. In einigen Punkten muss Facebook allerdings noch nachbessern. Hierzu gab die Behörde Facebook noch eine Frist von vier Wochen. Außerhalb von Kanada und USA muss sich Facebook in Sachen Datenschutzrecht an die irische Datenschutzbehörde halten. Gänzlich verbieten will die Behörde die Gesichtserkennung nicht. Allerdings gibt es von Facebook auch keine Informationen wann die Fotomarkierungs-Funktion wieder eingeführt wird.
Als einen “Erfolg für den Verbraucherschutz” sieht es das Bundesverbraucherschutzministerium. Unter massivem Druck aus Seiten der europäischen Datenschutzbehörden hat Facebook seine Praxis geändert. Laut Bundesverbraucherschutzministerium zeigt dies, dass auch Global-Player zur Einhaltung des Rechts verpflichtet werden können.
Zuletzt berichteten wir von Facebook in Zusammenhang mit der Gesichtserkennung als das Unternehmen Face.com – einen Dienst zur Erkennung von Gesichtern – für etwa 60 Millionen Dollar aufkaufte.
Facebook Gesichtserkennung
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