Megaupload-Gründer Kim Schmitz darf wieder surfen. Ein Gericht in Auckland entschied am Mittwoch und hob damit das Internet-Verbot auf. Weiterhin steht Kim Schmitz unter Hausarrest.
Das Internet-Verbot für den 38-Jährigen, dem Urheberrechtsverletzungen mit seiner Plattform Megaupload.com im großen Stil vorgeworfen werden, besteht nach wie vor. Dies wurde im nach seiner Freilassung auf Kaution im Februar auferlegt. Gelockert wurde dies dennoch. Laut Medienberichten (stuff.co.nz) darf Kim Schmitz jetzt täglich für 90 Minuten schwimmen gehen. Die elektronische Fußfessel darf er hierfür abnehmen. Außerdem wurde ihm gestattet sich einmal in der Woche mit seinen früheren Megaupload-Kollegen zu treffen.
Vorbildliches Verhalten von Kim „Dotcom“ Schmitz
Die Lockerung der Bedingungen geschah auf Antrag von Kim Schmitzs Anwalt. Dem gab das North Shore Distrikt-Gericht statt. Begründet hatte der Anwalt die notwendige Internetnutzung damit, dass sich Kim Schmitz auf seine Verteidigung vorbereiten müsse. Er und seine Mitangeklagten hatten die Auflagen laut dem zuständigen Richter nach der Freilassung vorbildlich erfüllt. Auch sei das Verhalten generell seit der Festnahme im Januar vorbildlich.
Vom Copyrightverletzer zum Musikproduzenten?
Ohne Internet-Verbot ist es ihm auch gestattet ein Album aufzunehmen. In Auckland soll dies in einem Musikstudio entstehen. Nach Schmitz Angaben sollen daran mehrere internationale Künstler beteiligt sein. Teilweise seien diese sogar dafür aus den USA eingeflogen worden. Kim Schmitz („Dotcom“) schreibe an den Songtexten selbst mit. Einen Vorgeschmack von seinen Gesangkünsten bekommen Interessierte in dem „Megaupload Mega Song“, welchen er kurz vor seiner Verhaftung auf Youtube veröffentlichte (wir berichteten). Bis heute betrachteten den Song mehr als 13,6 Millionen Besucher.
In den USA werden dem Unternehmer Copyrightverletungen vorgeworfen. Den Urhebern sei dadurch ein Schaden von einer halben Milliarde Dollar zugefügt worden. Eine Beantragung der Auslieferung fand bereits statt. Kim Schmitz bestreitet nach wie vor die Vorwürfe der Strafverfolger und wehrt sich gegen eine Auslieferung. Eine Anhörung dazu findet im August statt.


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Ich finde er kann sogar recht gut singen.
Sollte ein Album herauskommen, werde ich mir es definitiv holen (ob’s nun was kostet oder „freely“ ist ;)) )