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Megaupload: Betrug mit falscher Abmahnung von Dr. Kroner & Kollegen

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Schlagzeilen rund um die Schließung des Filehosters Megaupload machen sich Betrüger zu nutze. Sie überschwemmen das Internet mit gefälschten Spam-E-Mails. Im Namen von Dr. Kroner & Kollegen werfen sie Empfängern eine Urheberrechtsverletzung vor.

Im Schreiben der nicht existierenden Kanzlei “Dr. Kroner & Kollegen” aus München versenden die Betrüger Abmahn-E-Mails. Dem Empfänger wird darin vorgeworfen urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet geladen zu haben. Dr. Kroner & Kollegen sollen laut Schreiben zahlreiche Urheber vertreten, darunter auch Sony BMG Music Entertainment, EMI Music Germany, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., Paramount Pictures und DreamWorks SKG.

In einem Vergleich wird eine niedrige Ausgleichszahlung von 150 Euro auf ein slowakisches Bankkonto angeboten. 891,31 Euro sollen bei Verstreichen der Frist fällig werden.

Rechtsexperten empfehlen die E-Mails zu löschen und keinesfalls den Betrag in Höhe von 150 Euro zu überweisen. Die erfundene Kanzlei ist nur über zwei Mobilfunkrufnummern erreichbar. Mittlerweile wurde auch die angegebene Internetadresse vom Netz entfernt.

Eine solche Fake Abmahn-E-Mail sieht wie folgt aus (via eleven):

ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing

Abmahnkosten Nutzung Filesharing-Dienste hier Megaupload.com

Az: XXXXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firmen EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletztung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.

Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines sogenannten Peer-to-Peer-Nezwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.

Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft – neben weiteren Einwahlen – aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen.

Datum/Uhrzeit IP-Adresse
XX.XX.XXXX XX:XX YYY.YYY.YYY.YYY
XX.XX.XXXX XX:XX YYY.YYY.YYY.YYY
XX.XX.XXXX XX:XX YYY.YYY.YYY.YYY
XX.XX.XXXX XX:XX YYY.YYY.YYY.YYY
XX.XX.XXXX XX:XX YYY.YYY.YYY.YYY

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangens gemäß & 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgelegte Internetanschluss auf Ihren Namen angemeldet ist, so dass für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzungs des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.

[...]

Seriös wirkende Abmahn-E-Mail?

Im Vergleich zu ähnlichen FAKE-Abmahn-E-Mails wirkt diese mit Megaupload in Verbindung stehende Mail vom Betreff her seriös. Auch das PDF-File im Anhang mit Briefkopf und dem angeblichen Anwaltsschreiben bewirkt bei vielen Opfern sicherlich kein Mistrauen.

Auffällig ist dagegen die Adresse der vermeintlichen Anwaltskanzlei. Sie wird als Maximilianstrasse 13 in München angegeben. An dem Ort befindet sich eine Einkaufspassage mit Designer-Boutiquen. Theoretisch wäre es zwar auch möglich, dass oberhalb der Boutiqen ein Anwaltsbüro ist, allerdings halten wir dies für sehr unwahrscheinlich.

Beim Abruf der Domain kroner-kollegen.de (registriert in Österreich) wurde laut Google-Cache noch bis vor kurzem die angeblich im Jahr 2010 gegründete Kanzlei mit den Anwälten vorgestellt. Aktuell wird auf United-Domains.de weitergeleitet und lediglich ein Bild angezeigt.

Beim Streitwert geht Dr. Kroner & Kollegen von 10.000 Euro aus. Die daraus berechnete Summe von 891,31 Euro scheint zunächst realistisch. Allerdings sollte jeder bei dem angebotenen Pauschalbetrag von 146,95 Euro skeptisch werden. Anwälte berechnen normalerweise ihre Anwaltskosten nach festen Regeln. Einen Preisrabatt gibt es also nicht.

Weitere Zweifel kommen im Schreiben an der Stelle mit dem Peer-to-Peer-Nezwerk auf. Da hier durch Nutzung von Megaupload.com die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, scheinen die Versender der E-Mails technisch nicht auf dem Laufenden zu sein. Megaupload.com ist kein P2P-Netzwerk und von daher das Schreiben zumindest technisch nicht geschickt formuliert.

Was fehlt ist auch eine Unterlassungserklärung, die typischerweise bei Abmahnungen auf postalischem Weg immer mitgesendet wird. Endgültige Gewissheit offenbart ein Blick in das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Eine Kanzlei mit dem Namen Dr. Kroner & Kollegen ist nicht eingetragen – somit existieren die Rechtsanwälte auch nicht.

Meinung der Nerdzine-Redaktion: Selten versenden Spammer derart seriös wirkende Spam-E-Mails mit wenigen grammatischen Fehlern. Dennoch gibt es einige Punkte, die stutzig machen. Gerade das Angebot zur Zahlung des niedrigen Pauschalpreises dürfte einige Opfer dazu bringen Geld zu überweisen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Wir empfehlen kein Geld zu überweisen. Zur Not sollten Betroffene eine Verbraucherzentrale oder bei erneuter Zahlungsaufforderung einen Anwalt kontaktieren.

Megaupload.com nun offline

Megaupload.com nun offline

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Über Eugen

Eugen studiert Informatik und kommt aus ursprünglich aus Hamburg. Als echter "Social Network"-Fan ist er ständig auf der Suche nach News zu Facebook, Google+ und Twitter unterwegs. In seiner Freizeit spielt er Badminton.

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