Bereits im vergangenen Jahr hatte die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) die Schließung von kino.to erwirkt. Nun ist scheinbar auch kinox.to dran. Einem Bericht vom Spiegel zufolge plant die GVU einen Strafantrag.
Erst letztes Jahr wurde das Streaming-Portal kino.to nach einem Strafantrag von der Kriminalpolizei geschlossen. Scheinbar war dies aber kein Grund das Geschäft aufzugeben: kurz nach Schließung und Verurteilung von drei Mitarbeitern zu Freiheitsstrafen startete der Nachfolger mit der ähnlichen Bezeichnung kinox.to, der auch heute noch existiert.
Laut GVU sollte das neue Portal kritisch betrachtet werden. Ein Vorgehen sollte allerdings erst vorgenommen werden, wenn das Portal eine bestimmte Größe erreicht – der Punkt scheint erreicht zu sein. Nicht verwunderlich ist diese schnelle Popularitätssteigerung nachdem in den Medien ordentlich “Werbung” zum neuen Streaming-Portal gemacht wurde.
Mit dem Streaming-Portal kino.to erwirtschaftete der Gründer im Jahr Summen im sechsstelligen Bereich. Hauptsächlich Werbeschaltungen, Abofallen und die Vermarktung von Premium-Zugängen über eigene Shared-Hoster brachten dem Kino.to-Betreiber ordentlich Geld in die Kasse.
Strafen für Streaming-Portal-Betreiber
In 2011 verurteilte der Richter Mathias Winderlich, wie oben bereits geschrieben, die drei Mitarbeiter zu Freiheitsstrafen und eine Person zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Ein 33-Jähriger Verurteilter erhielt 2,5 Jahre Haft und wurde verurteilt 160.000 Euro zurück zu zahlen. Bei dem Hauptverdächtigen Dirk B. wurden sogar mehrere Millionen Euro beschlagnahmt. Sein Prozess folgt noch.
Interessant ist in diesem Sinne auch der Video-Betrag von wbs-law.de:
Nutzung von Streaming-Diensten, wie kinox.to, ist illegal
Auch wurden die Nutzer des Angebots angesprochen. Diese befanden sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Während Betreiber der Portale eindeutig urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten, nutzen die Besucher die Dienste ohne das Material weiter zu verbreiten. Dennoch gab der Richter im Urteil des Amtsgerichts Leipzig bekannt, dass auch Nutzer von Online-Streams sich strafbar machen.
Nerdzine Technik-Magazin rund um Smartphones, Gadgets und Computer