Laden Nutzer im Internet illegal Dateien hoch und andere herunter, müssen Internetprovider die Daten hinter einer IP-Adresse herausgeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bislang musste ein “gewerbliches Ausmaß” der Rechtsverletzung erforderlich.
Erleichtert wird die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen die Anschrift und den Namen eines Nutzers herausgeben müssen, der bei einer Online-Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Daten wie Musikstücke hochlädt.
Musikvertrieb ermittelte IPs von Nutzern, die “Xavier Naidoo”-Titel öffentlich zugänglich machten
Die Begründung des Gerichts ist einfach: Ohne die Nutzerdaten können Rechteinhaber nichts unternehmen. Sie selbst können keine Auskunft erlangen. Das BGH entschied dabei für einen Musikvertrieb, der Rechte an “Xavier Naidoo”-Songs hat. Dabei ermittelte der Musikvertrieb IP-Adressen von Nutzern, die das Musikstück “Bitte hör nicht auf zu träumen” online zum Herunterladen zur Verfügung gestellt hatten.
Der betroffene Zeitraum war der Herbst 2011. IP-Adressen sind nicht fest und bei den betroffenen IPs handelte es sich um dynamische, die beim erneuten verbinden mit dem ISP (Internet-Service-Provider) neu vergeben werden. Im konkreten Fall wollte der Musikvertrieb die IPs von der Telekom. Lediglich der Telekommunikationsanbieter hat die Zuordnung von IP-Adressen und den Nutzern.
“Gewerbliches Ausmaß” muss nicht vorliegen
In der Vorinstanz wurde der Antrag des Musikvertriebs abgelehnt, da kein gewerbliches Interesse verfolgt wurde. Das BGH-Urteil hob die Vorentscheidungen ab. Die Provider sind demnach auch ohne gewerbliches Ausmaß verpflichtet die Nutzerdaten herauszugeben. Urhebern stünden gegen den Verletzer Ansprüche auf Schadenersatz und Unterlassung zu.
Kritik gibt es von der Piratenpartei. Das Urteil könnte eine Welle von Abmahnverfahren auslösen. Laut dem Bundesbeauftragten für das Urheberrecht der Piraten, Bruno Kramm, “entsteht in Deutschland eine Angstkultur statt eine medienkompetente Gesellschaft”.
Nerdzine Technik-Magazin rund um Smartphones, Gadgets und Computer