Es könnte das Aus für Cloud-Dienste in Deutschland werden. Wie das Hamburger Oberlandesgericht in einem Verfahren zwischen Filehoster Rapidshare und Gema erneut bestätigte, ist die Upload-Plattform für Urheberrechtsverstöße der Nutzer haftbar. Rapidshare ist verpflichtet die Links zu prüfen und zu entfernen.
Dem Urteil vom 14.03.2012 (Urt. v. 14.03.2012 – Az. 5 U 87/09) entsprechend muss der Filehoster Links zu illegalen Inhalten entfernen. Ein ähnliches Urteil gab es bereits 2009. Nun wurde dies bestätigt. Rapidshare sieht die Entscheidung auf gerichterlicher Ebene noch nicht als komplette Niederlage.
Löschen reicht nicht – Rapidshare muss Downloadlinks entfernen lassen
Im konkreten Urteil wird es Rapdishare untersagt 4.000 Musiktitel zum Download bereit zu stellen. Laut Gericht sei nicht das Hochladen des Materials selbst rechtswidrig, sondern erst das öffentliche zugänglich machen. Rapidshare muss aktiv werden, wenn geschützte Musik zum Download angeboten wird. Sobald Rapidshare auf Urheberrechtsverstöße aufmerksam gemacht wird, muss der Filehoster aktiv werden und nach den Links “fahnden”.
Das alleinige Löschen der Datei reiche nicht. Rapidshare muss auf die Suche nach gesetzten Links im Web gehen, um diese zu entfernen. Meist werden solche Links zu Song-Titeln, Musik oder Software in Foren verbreitet. Laut OLG geht es darum zu verhindern, dass die illegalen Downloads weiterhin verbreitet werden.
In einem Punkt wich das OLG allerdings von einer früheren Entscheidung gegen Rapidshare ab: So soll mit dem Hochladen von Material noch nicht “öffentlich zugänglich” gemacht werden. Stattdessen sind Dateien beim Filehoster erst öffentlich zugänglich, wenn darauf verlinkt wurde und die Downloadlink-Sammlungen dritten Personen zur Verfügung gestellt werden.
Rapidshare wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab und überlegt dann den Gang zum Bundesgerichtshof.
Auswirkungen für Rapidshare-Nutzer
Rapidshare-Nutzer dürften vom neuen Urteil wenig merken. Rapidshare ist in der Vergangenheit bereits aktiv geworden, wenn solche geschützten Werke gemeldet worden. Uploader versuchen jetzt schon durch Vergabe von Passwörtern, irreführende Namen und das Aufteilen der Dateien in mehrere RAR-Pakete unauffällig zu bleiben.
Cloud-Dienste in Gefahr?
Mit dem Urteil verbreiteten sich auf diversen Presseportalen Meldungen zum Aus von Coud-Diensten. Unserer Meinung nach sind Cloud-Dienste nicht betroffen. Solange ein einzelner Nutzer mit seinem eigenen Passwort Dateien hochlädt und den Online-Speicher nutzt, gibt es keine Probleme. Auch bei Bekanntgabe des Passworts im privaten Umfeld sehen wir kein Problem. Schwierig wird es, wenn jeder beim Cloud-Dienst beliebt Files hochladen und downloaden kann und die Filehoster so viele Mitarbeiter mit dem Entfernen urheberrechtlichen Materials beschäftigen müssen, dass sich der Cloud-Dienst wirtschaftlich nicht mehr rentiert.
Bei Cloud-Diensten werden Dateien nicht nur lokal abgelegt, sondern liegen auf Online-Speichern – der sogenannten Wolke. Auf Rapidshare werden täglich 500.000 neue Uploads vorgenommen. Mehr als 160 Millionen Dateien sind bereits gespeichert. 43 Millionen Besucher pro Tag machen Rapidshare zum größten Sharehoster.
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