Das Landgericht Mannheim hat es bestätigt: Apple darf Push-Benachrichtigungen in iCloud und MobileMe nicht nutzen. Die Dienste haben Patente von Motorola verletzt, wie die Richter feststellten. Apple muss nun Schadenersatz zahlen.
Schon Anfang 2011 kam es zu einem Versäumnisurteil gegen Apple Sales International. Grund dafür war, dass Apples Anwalt Oktober nicht zum Prozess erschien. Im Urteil wurde Apple untersagt von Mobilgeräten in Deutschland.
Im neuesten Urteil haben die Richter nicht nur festgestellt, dass Apple Rechte von Motorola verletzt, sondern auch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Das könnte teuer werden. Konkrete Zahlen stehen aktuell noch nicht fest. Im nächsten Schritt wird Apple Nutzungszahlen und Informationen zu den Diensten liefern müssen. Anhand dieser legen Richter eine Summe fest. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Apple bietet Alternative für Push-Nachrichten
Apple reagierte bereits und stellte in Deutschland die E-Maildienste um. Push-Services bei MobileMe und iCloud wurden am 24. Februar deaktiviert. Für Kunden bietet Apple dennoch eine gute Anleitung an, um iPhone, iPad und iPod so zu konfigurieren, dass neue E-Mails im Hintergrund geladen werden. Hierbei kommt es zu einem manuellen Abruf. Kunden legen hierzu einen Zeitplan in den Einstellungen fest.
Nur mobile Geräte dürfen keinen Push-Dienst nutzen
Betroffen sind vom Verbot übrigens nur mobile iOS-Geräte. Desktop-Computer und Notebooks von Apple dürfen Push-Benachrichtigungen weiterhin nutzen. Im Ausland, so Apple, werden die Push-Dienste für iCloud automatisch wieder aktiviert – sobald der Nutzer die deutschen Grenzen verlässt. Bei MobileMe muss der Nutzer Push-Email-Dienste manuell wieder aktivieren, sobald er Deutschland betritt.
Motorola ist im Besitz von Patenten, die den Datenaustausch bzw. die Synchronisierung von mobilen Geräten regelt (Patentnummer 0847654). Apple und Motorola liefern sich weltweit eine Schlacht um Patente. Dadurch versprechen sich beide Konzerne Wettbewerbsvorteile. Eine weitere Patententscheidung zu Mobilfunkstandards steht noch aus. Die Richter trennten diese vom aktuellen Urteil ab. Richter Voß gab nicht bekannt, wann hier eine Entscheidung fallen würde.