Es ist ein juristischer Rückschlag für Kim Dotcom. Seine Anwälte haben keine Akteneinsicht erhalten. Das Gericht hatte entschieden, dass das FBI dies nicht machen muss. Damit wird seine Auslieferung in die USA wahrscheinlicher. Bisher lebt der Internet-Unternehmer noch in Neuseeland.
Die Anwälte von Kim Schmitz – so ist der Internet-Unternehmer in Deutschland besser bekannt – haben Akteneinsicht angefordert. Sie wollten sich damit auf das Auslieferungsverfahren gegen den 39-Jährigen vorbereiten. Ein Berufungsgericht in Neuseeland hob allerdings ein Urteil auf, welches Schmitz die Akteneinsicht der US-Behörden aus vergangenem August gewährt hatte. Vorausgegangen war ein Widerspruch des FBIs. Für Kim Schmitz ein herber juristischer Rückschlag.
Eine halbe Milliarde Dollar Schaden
Kim Schmitz wird vorgeworfen im großen Stil Urheberrechtsverletzungen mit seinem Internetportal Megaupload begangen zu haben. Bei einer halben Milliarde Dollar soll der Schaden liegen. Im Jahr 2010 alleine soll Megaupload nach Angaben der US-Ermittler mehr als 42 Millionen Dollar eingenommen haben. Anfang 2012 nahmen die Behörden seine Seite vom Netz sowie die Auslieferung von Kim Dotcom und dreier seiner Mitarbeiter gefordert. Bislang haben sie keinen Erfolg. Seit einem Jahr versucht das FBI vergeblich Kim Schmitz in die USA zu bekommen. Ein Richter vermutete in der Vergangenheit bereits, dass der Fall nie vor Gericht kommen wird – könnte sich das bestätigen?
Mega – der neue Megaupload-Nachfolger
Währenddessen hat Kim Schmitz in Neuseeland seinen neuen Dienst Mega erfolgreich gestartet. Er bietet ähnliche Funktionen. Allerdings werden die Daten mittels Verschlüsselung vor den Augen des FBIs und anderer Behörden sowie dem Betreiber selbst verborgen. Damit will Kim Schmitz die Copyright-Probleme umgehen. Beim Start der Plattform hatte er mit Problemen zu kämpfen. So verlor er z.B. seine Domain Me.ga.
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